Beglaubigungen
Zu den notariellen Tätigkeiten zählen auch Beglaubigungen.
Beglaubigt werden können Unterschriften unter Dokumenten. Hierzu müssen gültige amtliche Lichtbildausweise (in der Regel Personalausweis oder Reisepass) zu dem Termin mitgebracht werden.
Ebenso beglaubigen wir Dokumente, wie z.B. Zeugnisse oder Urkunden.
Damit wir eine zügige Abwicklung gewährleisten können, bitten wir um vorherige Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung.